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   BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52   

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https://dejure.org/1952,162
BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52 (https://dejure.org/1952,162)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1952 - IV ZB 4/52 (https://dejure.org/1952,162)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1952 - IV ZB 4/52 (https://dejure.org/1952,162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 275
  • NJW 1952, 665
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 10.12.1924 - V B. 27/24

    Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52
    Folgt man der vom Reichsgericht in RGZ 109, 305 vertretenen Ansicht, dann würde allerdings die Begründungsfrist erst einen Tag später, mit dem Ende des 16. Oktober ablaufen, wenn die Berufung am 14. Juli, einen Tag vor Beginn der Gerichtsferien, eingelegt wäre.
  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52
    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat auch in seinem Wiedereinsetzungsantrag keinerlei dahingehende Ausführungen gemacht, sondern nur vorgetragen, dass der Umstand, dass mangels einer Annahmemöglichkeit eine ungesetzliche Fristverkürzung von regelmässig 17 Uhr bis 24 Uhr vorliege, so dass die noch am Abend des 15. Oktober 1951 fertiggestellten Begründungen erst am 16. Oktober 1951 hätten vorgelegt werden können, mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 2, 31 eine besondere Behandlung rechtfertigen müsse.
  • BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52
    Eine irrtümliche Auffassung der Partei oder des Anwalts bildet aber nur dann einen unabwendbaren Zufall im Sinne des § 233 ZPO, wenn der Irrtum bei Würdigung der besonderen Umstände des Falles auch durch die äusserste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht zu vermeiden war (RG JW 26, 810 [811] und BGH Beschl v. 18.1.1952 - I ZB 13/51 -).
  • RG, 19.10.1915 - VII 318/15

    Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52
    Die hier vertretene Auffassung über die Berechnung der Begründungsfrist ist schon vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten worden (RGZ 87, 209 und 109, 215).
  • RG, 07.11.1924 - VI B 31/24

    Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52
    Die hier vertretene Auffassung über die Berechnung der Begründungsfrist ist schon vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten worden (RGZ 87, 209 und 109, 215).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZB 13/83

    Fristbeginn für die Berufung gegen ein Urteil - Anforderungen an eine

    Das entspricht der allgemeinen Praxis (vgl. dazu schon BGHZ 5, 275, 277).
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08

    Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines

    Eine irrtümliche Auffassung der Partei oder des Anwalts bildet nur dann einen Entschuldigungsgrund, wenn der Irrtum bei Würdigung der besonderen Umstände des Falles auch durch die äußerste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht zu vermeiden war (BGH, Beschluss vom 11.3.1952, NJW 1952, 665).

    Dies gilt in besonderer Weise angesichts der großen Bedeutung, die den Fristen im Zivilprozess zukommt (BGH, Beschluss vom 11.3.1952, a.a.O.).

  • BGH, 10.07.1980 - VII ZB 2/80

    Endzeitpunkt der Begründungsfrist bei Berufungseinlegung innerhalb der

    Das steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der festzuhalten ist (vgl. BGHZ 5, 275, 276 mit Anmerkung Conrad in LM ZPO § 233, Nr. 17).

    Darauf, wie die Frist zu berechnen wäre, wenn die Berufung vor Beginn der Gerichtsferien bereits am 14. Juli 1979 eingelegt worden wäre (vgl. dazu RGZ 109, 305; BGHZ 5, 275, 277 u. Anw. bl. 1972, 184 f), kommt es hier nicht an; denn dieser Fall liegt nicht vor.

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